Friederike-Fliedner-Haus
Finanzierung
An dieser Stelle können wir nur allgemeine Informationen geben. Ihre individuellen Zuschussmöglichkeiten erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Aktuelle Zuschüsse zum Rechnungsbetrag der Pflegeleistungen pro Kalenderjahr.
Aktuelle Zuschüsse:
Zuschuss Pflegekasse | |
Pflegegrad 1 | 125,00 €* |
Pflegegrad 2 | 1.774,00 € |
Pflegegrad 3 | 1.774,00 € |
Pflegegrad 4 | 1.774,00 € |
Pflegegrad 5 | 1.774,00 € |
*Nur über den Entlastungsbetrag möglich.
Die Pflegekasse zahlt einen Pauschalbetrag bis zu 1.774,00 € für die Pflegeleistungen für insgesamt acht Wochen Kurzzeitpflege im Jahr. Dieser Betrag wird auf den Zuschuss zur Verhinderungspflege/Pflegevertretung (auch hier max. 1.612,00 € im Jahr) von maximal sechs Wochen im Kalenderjahr angerechnet. Jeder Pflegebedürftige erhält somit max. 3.386,00 € im Jahr für die Kurzzeit- und ggf. für die Verhinderungspflege/Pflegevertretung.
Näheres dazu erläutern Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen.