Friederike-Fliedner-Haus

Unsere Preise ab 01.01.2024

  Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegeentgelt 50,56 €        
Ausbildungszuschlag 0,45 €        
Pflegeberufeumlage 3,08 €        
Unterkunft 16,15 € 16,15 € 16,15 € 16,15 € 16,15 €
Verpflegung 10,76 € 10,76 € 10,76 € 10,76 € 10,76 €
Investitionskosten 17,90 € 17,90 € 17,90 € 17,90 € 17,90 €
Gesamt 98,90 € 44,81 € 44,81 € 44,81 € 44,81 €

Die Pflegekasse übernimmt für die Kosten der Kurzzeitpflege einen Zuschuss in Höhe von 1.774 €, für die Verhinderungspflege von 1.612 €. Darüber hinaus entsteht ein Eigenanteil in Höhe von aktuell 44,81 € pro Tag.

Ist ein Pflegegrad beantragt oder besteht eine vorläufige Einstufung in den Pflegegrad 2, wird die Kurzzeitpflege nach Pflegegrad 3 abgerechnet, auch wenn sich rückwirkend eine andere Einstufung durch die Pflegekasse ergibt.

Die Dauer der Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege richtet sich nach dem Pflegegrad.