Friederike-Fliedner-Haus

Unsere Preise ab 01.01.2025

  Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegeentgelt 54,41 €        
Ausbildungszuschlag   0,19 €        
Pflegeberufeumlage   3,86 €        
Unterkunft 17,20 € 17,20 € 17,20 € 17,20 € 17,20 €
Verpflegung 11,47 € 11,47 € 11,47 € 11,47 € 11,47 €
Investitionskosten 17,90 € 17,90 € 17,90 € 17,90 € 17,90 €
Gesamt 105,03 € 46,57 € 46,57 € 46,57 € 46,57 €

Die Pflegekasse übernimmt für die Kosten der Kurzzeitpflege einen Zuschuss in Höhe von 1.854 €, für die Verhinderungspflege von 1.685 €. Darüber hinaus entsteht ein Eigenanteil in Höhe von aktuell 46,57 € pro Tag.

Ist ein Pflegegrad beantragt oder besteht eine vorläufige Einstufung in den Pflegegrad 2, wird die Kurzzeitpflege nach Pflegegrad 3 abgerechnet, auch wenn sich rückwirkend eine andere Einstufung durch die Pflegekasse ergibt.

Die Dauer der Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege richtet sich nach dem Pflegegrad.