Friederike-Fliedner-Haus
Kompetente Pflege - individuelle Betreuung
Ab Januar 2016 stehen jedem Pflegebedürftigen max. acht Wochen im Jahr Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung zu. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu den Pflegeentgelten.
Besteht eine Pflegebedürftigkeit seit mindestens sechs Monaten und die Pflegeperson des Pflegebedürftigen ist verhindert dürfen zusätzlich maximal sechs Wochen Verhinderungspflege im Jahr gebucht werden.
Für beide Angebote bzw. deren Kombination gelten aber Zuschussgrenzen, die Sie unter Finanzierung finden.