Friederike-Fliedner-Haus
Finanzierung
Die notwendige Unterbringung in einem Heim scheitert nicht an der fehlenden Finanzkraft des zukünftigen Bewohners. Die Sozialhilfe übernimmt die fehlenden Beträge, wenn Rente, Vermögen (Schonbetrag) und der Pflegekassenzuschuss nicht zur Bezahlung des Platzes ausreichen.
Aktuelle Zuschüsse
Zuschuss Pflegeversicherung | |
Pflegegrad 1 | 125,00 € |
Pflegegrad 2 | 770,00 € |
Pflegegrad 3 | 1262,00 € |
Pflegegrad 4 | 1775,00 € |
Pflegegrad 5 | 2005,00 € |