St. Josefshaus Refrath
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
An dieser Stelle können wir nur allgemeine Informationen geben. Ihre individuellen Zuschussmöglichkeiten erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Aktuelle Zuschüsse zum Rechnungsbetrag der Pflegeleistungen pro Kalenderjahr.
Zuschuss Pflegekasse bei Kurzzeitpflege | Zuschuss Kommunen Investitionskosten | |
Pflegegrad 1 | 125,00 € | 0,00 € |
Pflegegrad 2 | 1.774,00 € | Vollübernahme |
Pflegegrad 3 | 1.774,00 € | Vollübernahme |
Pflegegrad 4 | 1.774,00 € | Vollübernahme |
Pflegegrad 5 | 1.774,00 € | Vollübernahme |
*Leistung nur über den Entlastungsbetrag.
Zusätzlich zahlt die Pflegekasse in den Pflegegraden 2 bis 5 einen Erhöhungsbetrag von 1.774,00 € für die Pflegeleistungen für insgesamt acht Wochen Kurzzeitpflege im Jahr. Dieser Betrag wird auf den Zuschuss zur Verhinderungspflege/Pflegevertretung (auch hier max. 1.612,00 € im Jahr) von maximal sechs Wochen im Kalenderjahr angerechnet. Jeder Pflegebedürftige erhält somit max. 3.386,00 € im Jahr für die Kurzzeit- und ggf. für die Verhinderungspflege/Pflegevertretung.
Näheres dazu erläutern Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen.