St. Josefshaus Refrath
Finanzierung
Die notwendige Unterbringung in einem Heim scheitert nicht an der fehlenden Finanzkraft des zukünftigen Bewohners. Die Sozialhilfe übernimmt die fehlenden Beträge, wenn Rente, Vermögen (Schonbetrag) und der Pflegekassenzuschuss nicht zur Bezahlung des Platzes ausreichen.
Auch die Investitionskosten (Gebäude und Ausstattung) werden in NRW für Bewohner ohne Vermögen durch das Pflegewohngeld gefördert. Unsere Einzugsberatung bzw. die Bewohnerverwaltung helfen Ihnen gerne weiter. Erstinformationen finden Sie auf dem unten stehenden Informationsblatt.
Aktuelle Zuschüsse:
Pflegegrad | Zuschuss Pflegekasse |
Pflegegrad 1 | 125,00 € |
Pflegegrad 2 | 770,00 € |
Pflegegrad 3 | 1262,00 € |
Pflegegrad 4 | 1775,00 € |
Pflegegrad 5 | 2005,00 € |
*Nur über den Entlastungsbetrag möglich.